Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.07.1987

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 41/86   

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https://dejure.org/1987,1218
BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 41/86 (https://dejure.org/1987,1218)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1987 - IVa ZR 41/86 (https://dejure.org/1987,1218)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1987 - IVa ZR 41/86 (https://dejure.org/1987,1218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Zeit der Leistung bei mehreren Zuwendungen aufgrund einheitlichen Schenkungsvertrages - Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei Grundstücksschekung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325 Abs. 3
    Feststellung der Leistungszeit bei mehreren Zuwendungen aufgrund eines einheitlichen Schenkungsvertrages; Berechnung der Zehn-Jahres-Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 138
  • NJW-RR 1988, 195 (Ls.)
  • MDR 1987, 913
  • DNotZ 1987, 773
  • DB 1988, 703
  • Rpfleger 1987, 416
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 85/73

    Voraussetzungen für die Erfüllung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs -

    Auszug aus BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 41/86
    Dabei geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß die Frist des § 2325 Abs. 3 BGB bei der Schenkung eines Grundstücks nicht vor der (hier am 1. August 1973 erklärten) Auflassung beginnt (BGH, Urteil vom 16.10.1974 - IV ZR 85/73 - NJW 1974, 2319).

    Wie der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bereits in seiner Entscheidung vom 16. Oktober 1974 (IV ZR 85/73 = NJW 1974, 2319, 2320) ausgesprochen hat, verlangt die in § 2325 Abs. 3 BGB geforderte Leistung die Vornahme einer Vollziehungshandlung, die die Rechtsübertragung unmittelbar zum Gegenstand hat.

  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 41/86
    Sähe man die Eintragung als maßgebend für den Fristbeginn an, so hätte das den Vorteil, daß auf denselben Stichtag abgestellt würde, der in BGHZ 65, 75, 76 auch für die Bewertung gemäß § 2325 Abs. 2 BGB als entscheidend angesehen wurde und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch im Anfechtungsrecht (vgl. Urteil vom 9.2.1955 - IV ZR 173/54 - LM AnfG § 3 Nr. 3; zuletzt Beschluß vom 9.10.1986 - IX ZR 196/85 -) maßgebend ist.
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85

    Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente;

    Auszug aus BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 41/86
    Inzwischen hat der erkennende Senat die Anforderungen an den Beginn der Frist des § 2325 Abs. 3 BGB erhöht (BGHZ 98, 226, 233).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 173/54

    Benachteiligung der Konkursgläubiger durch Abschluß eines Vertrages mit

    Auszug aus BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 41/86
    Sähe man die Eintragung als maßgebend für den Fristbeginn an, so hätte das den Vorteil, daß auf denselben Stichtag abgestellt würde, der in BGHZ 65, 75, 76 auch für die Bewertung gemäß § 2325 Abs. 2 BGB als entscheidend angesehen wurde und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch im Anfechtungsrecht (vgl. Urteil vom 9.2.1955 - IV ZR 173/54 - LM AnfG § 3 Nr. 3; zuletzt Beschluß vom 9.10.1986 - IX ZR 196/85 -) maßgebend ist.
  • BGH, 09.10.1986 - IX ZR 196/85

    Anfechtung eines Hofübergabevertrages - Einheit des schuldrechtlichen

    Auszug aus BGH, 06.05.1987 - IVa ZR 41/86
    Sähe man die Eintragung als maßgebend für den Fristbeginn an, so hätte das den Vorteil, daß auf denselben Stichtag abgestellt würde, der in BGHZ 65, 75, 76 auch für die Bewertung gemäß § 2325 Abs. 2 BGB als entscheidend angesehen wurde und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch im Anfechtungsrecht (vgl. Urteil vom 9.2.1955 - IV ZR 173/54 - LM AnfG § 3 Nr. 3; zuletzt Beschluß vom 9.10.1986 - IX ZR 196/85 -) maßgebend ist.
  • BGH, 02.12.1987 - IVa ZR 149/86

    Fristbeginn bei Grundstücksschenkung

    Entschieden hat der Senat ferner am 6. Mai 1987 (Urteil vom 6. Mai 1987 - IVa ZR 41/86 - WM 1987, 1080, 1346), daß der Beginn der Frist mehr voraussetzt als die Auflassung und die vertraglich geschuldete Besitzüberlassung; dabei ist ausdrücklich offen geblieben, ob dafür Eintragung im Grundbuch oder nur der Eingang des entsprechenden Eintragungsantrages des Erwerbers beim Grundbuchamt nötig ist.
  • BGH, 01.07.1987 - IVa ZR 85/86

    Verjährung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen - Fehlschlagen einer Zustellung

    Erweist sich der Verjährungseinwand als unbegründet so werden für die Beurteilung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen die zwischenzeitlich ergangenen Senatsentscheidungen vom 17. September 1986, BGHZ 98, 226 = NJW 1987, 122 = WM 1986, 1414 und vom 4. Mai 1987 - IVa ZR 41/86 - zur Veröffentlichung bestimmt - zu beachten sein.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.1987 - 15 W 182/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3129
OLG Hamm, 03.07.1987 - 15 W 182/87 (https://dejure.org/1987,3129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.1987 - 15 W 182/87 (https://dejure.org/1987,3129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 1987 - 15 W 182/87 (https://dejure.org/1987,3129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis des Nachlaßgläubigers; Pflegschaftsanordnung; Aufhebung der Nachlaßpflegschaft

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1960, 1961; FGG §§ 20, 57
    Erbrecht; Beschwerderecht gegen Aufhebung einer Nachlaßpflegschaft.

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1960, 1961

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 416
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 15 W 308/10

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zur Beendigung und Abwicklung eines

    Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 1961 BGB, der die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf seinen Antrag zwingend vorsieht (KG NJWE-FER 2000, 15; OLGZ 1981, 151; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215; ebenso zur Aufhebung einer unter den Voraussetzungen des § 1961 BGB angeordneten Nachlasspflegschaft: Senat Rpfleger 1987, 416; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 83).
  • OLG Hamm, 17.06.2010 - 15 W 317/10

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 1961 BGB, der die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf seinen Antrag zwingend vorsieht (KG NJWE-FER 2000, 15; OLGZ 1981, 151; OLG Dresden Rpfleger 2010, 215; ebenso zur Aufhebung einer unter den Voraussetzungen des § 1961 BGB angeordneten Nachlasspflegschaft: Senat Rpfleger 1987, 416; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59, Rdnr. 83).
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 15 W 383/09

    Anordnung der Nachlasspflegschaft bei einem bedürftigen Nachlass

    Dies folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 1961 BGB, der die Anordnung der Nachlasspflegschaft auf seinen Antrag zwingend vorsieht (KG NJWE-FER 2000, 15; OLGZ 1981, 151; ebenso zur Aufhebung einer unter den Voraussetzungen des § 1961 BGB angeordneten Nachlasspflegschaft Senat Rpfleger 1987, 416; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59 Rn 83), damit er seinen Anspruch schon vor Annahme der Erbschaft auf dem Klagewege geltend machen kann (jurisPK-BGB/Wiedemann, § 1961 Rn 1).
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